Seit Juni 2022 können Apotheken zusätzliche bezahlte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) erbringen. Derzeit werden fünf pDL durch den NNF honoriert. Die Mittel dafür werden wie bei den Notdienstzahlungen über einen Fixzuschlag auf Rx-Packungen aufgebracht.
Der Schiedsspruch vom 10.06.2022 listet folgende Dienstleistungen auf
Einzelpreis in EUR (netto)
Einzelpreis in EUR (brutto)
Sonder-PZN
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
11,20
13,33
17716872
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
20,00
23,80
17716783
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
90,00
107,10
17716808
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
90,00
107,10
17716843
Follow-up
17,55
20,88
17716866
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Apotheken melden die von ihnen erbrachten pDL über ihr Rechenzentrum an den NNF. Dieser summiert die Meldungen auf und erlässt quartalsweise einen entsprechenden Bescheid. Zum Ende des Folgequartals überweist der NNF die Summe direkt auf das beim NNF hinterlegte Bankkonto der Apotheke. Die Zahlung erfolgt brutto, weil die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen werden wie für die Notdienstpauschalen über einen in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verankerten Fixzuschlag aufgebracht. Für jede Rx-Packung müssen 0,20 EUR an den NNF abgeführt werden.
Der NNF erlässt zur Mitte eines jeden Quartals einen Verpflichtungsbescheid für das Vorquartal, um für jede Apotheke individuell den abzuführenden Beitrag festzusetzen. Die Zahlung der Fixzuschläge erfolgt üblicherweise über die Apothekenrechenzentren der jeweiligen Apotheken.
Der Auszahlungsbescheid wird zum Ende des Folgequartals erlassen. Das Entgelt wird durch den NNF direkt an die Apotheken überwiesen.
Kürzung
Wenn der Ausschüttungsbetrag größer oder gleich der Brutto-Summe der erbrachten pDL ist, schüttet der NNF die gesamten erbrachten pDL zu den im Schiedsspruch vereinbarten Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer aus.
Eventuell nicht ausgeschüttete Beträge werden in das Folgequartal übertragen.
Derzeit nicht absehbar, aber theoretisch möglich, ist der Fall, dass mehr pDL erbracht werden als Ausschüttungsvolumen zur Verfügung steht.
Wenn der Ausschüttungsbetrag kleiner als die Brutto-Summe der erbrachten pDL ist, muss der NNF die Ausschüttungssumme nach einem festgelegten System kürzen.
Die Berechnung findet in mehreren Schritten statt. Alle Apotheken haben einen geschützten Betrag von 1.000 EUR netto. Im ersten Schritt werden die geschützten Sockelbeiträge aller Apotheken inklusive Umsatzsteuer kalkuliert und in den folgenden Schritten wird aus den entsprechenden Prioritäten so lange ausgezahlt, bis diese aus dem noch vorhandenen Ausschüttungsbetrag nicht mehr bedient werden können. In dieser Prioritätsstufe wird dann proportional gekürzt
In dem (derzeit äußerst unwahrscheinlichen) Fall würde also zunächst bei Priorität 3 (Hypertonie-Check), dann bei Priorität 2 (Einweisung in die Inhalatoranwendung) und ganz zum Schluss bei Priorität 1 (Medikationsanalysen bei Polymedikation, Immunsuppression oder oraler Antitumortherapie) anteilig gekürzt.