Zahlung & Bescheid

Die monatliche TI-Pauschale ist eine  „all inclusive"-Zahlung. Sie wird rückwirkend zum Ende des Folgequartals beschieden und überwiesen.

 

Alle Aufwendungen der Apotheken für die Telematikinfrastruktur sollen damit abgedeckt werden. Sie ist dynamisiert und wird in jedem Jahr auf Basis des Punktwerts der Ärzte nach § 87 Abs. 2e SGB V angepasst.

 

Der NNF leistet keine zusätzlichen Zahlungen für Einzelaufwendungen.

 

Die Auszahlung erfolgt zum Ende des Folgequartals direkt auf das beim NNF hinterlegte Bankkonto der Apotheken.

 

 

Die Höhe der Zahlung ist von vier Faktoren abhängig:

  • Größe der Apotheke (gemessen am GKV-Rx-Absatz)
  • Vollständigkeit der verpflichtenden Anwendungen
  • Bereits erfolgter Finanzierung nach der alten TI-Regelung
  • Datum der Inbetriebnahme

 

Um die Höhe der Pauschale zu ermitteln, werden die Apotheken auf Basis des Rx-Absatzes zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Rx) in drei Größenklassen eingeteilt (bis 19.999, von 20.000 bis 39.999, mehr als 39.999 GKV-Rx-Packungen pro Jahr). Die Ursprungshöhe der Zahlung ist vom BMG festgesetzt. Sie enthält die Gesamtkosten für Anschaffungen (Konnektor, SMC-B, stationäre Kartenterminals, Heilberufsausweise etc.) und Betrieb für fünf Jahre und wird in 60 Monatsraten geteilt.

 

                             Anschaffungskosten Konnektor, SMC-B, HBA, sKT etc. + Betriebskosten für fünf Jahre
Monatliche Pauschale = -------------------------------------------------------------------------------------------------------
60 Monate

 

Seit dem 1. April 2024 sind drei Anwendungen verpflichtend. Erstens müssen Apotheken über eine KIM-Adresse verfügen, zweitens den elektronischen Medikationsplan einsehen können und drittens auch die elektronische Patientenakte lesen können. Hierfür müssen dem NNF durch die Apotheke entsprechende Nachweise erbracht werden. 

 

Damit der NNF die monatlichen TI-Pauschalen pünktlich auszahlen kann, stellt der dem GKV-Spitzenverband zum Anfang eines Quartals rückwirkend für das Vorquartal eine entsprechende Summe in Rechnung. 

Die Tabellen zeigen die unterschiedlichen TI-Pauschalen und die zugehörigen Bedingungen:

 

 

   0-19.999 GKV-Rx  

   20.000 – 39.999 GKV-Rx  

   ab 40.000 GKV-Rx  

2023

198,35 EUR

233,84 EUR

269,32 EUR

2024

205,99 EUR

242,84 EUR

279,69 EUR

2025

213,92 EUR

252,19 EUR

290,46 EUR

(Tabelle 3 nach § 3 Absatz 3-6 der BMG-Festlegung)

 

Die TI-Pauschale wird in zwei Fällen um 50 Prozent gekürzt:

  • wenn eine Anwendung fehlt oder
  • wenn die Inbetriebnahme vor weniger als 30 Monaten erfolgt ist und bereits durch eine Einmalzahlung nach alter Regelung refinanziert wurde.

 

   0-19.999 GKV-Rx  

   20.000 – 39.999 GKV-Rx  

   ab 40.000 GKV-Rx  

2023

99,18 EUR

116,92 EUR

134,66 EUR

2024

102,99 EUR

121,42 EUR

139,84 EUR

2025

106,96 EUR

126,09 EUR

145,23 EUR

(Tabelle 4 und 5 nach § 3 Absatz 3-6 der BMG-Festlegung)

 

Die TI-Pauschale wird um 75 Prozent gekürzt:

  • wenn eine Anwendung fehlt und
  • wenn die Inbetriebnahme vor weniger als 30 Monaten erfolgt ist und bereits durch eine Einmalzahlung nach alter Regelung refinanziert wurde.

 

   0-19.999 GKV-Rx  

   20.000 – 39.999 GKV-Rx  

   ab 40.000 GKV-Rx  

2023

49,59 EUR

58,46 EUR

67,33 EUR

2024

51,50 EUR

60,71 EUR

69,92 EUR

2025

53,48 EUR

63,05 EUR

72,61 EUR

(Tabelle 6 nach § 3 Absatz 3-6 der BMG-Festlegung)

 

Wenn der Nachweis für zwei oder mehr Anwendungen fehlt, erfolgt keine Refinanzierung. Die Zahlungen werden erst wieder im Folgemonat aufgenommen, nachdem der Nachweis gegenüber dem NNF erbracht worden ist.