Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke (VOASG) - Dieses Gesetz sieht eine Finanzierung über einen erhöhten Fixzuschlag für Rx-Medikamente vor.
DAV und GKV-SV haben in einer Anlage zum Rahmenvertrag festgehalten, dass die Fixzuschläge an den NNF abzuführen sind.
Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist zum 15. Dezember 2021 geändert worden und Apotheken erhalten seitdem von den Kostenträger 0,20 EUR mehr pro Rx-Packung.
Dafür wird das seit Jahren bewährte Verfahren des Fixzuschlags für Notdienste erweitert und von den Apothekenrechenzentren umgesetzt. Diese führen den Zuschlag direkt an den NNF ab. Für die Apotheken ändert sich im Verfahren nichts.
Beleihungsbescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2021
Schiedsspruch pharmazeutische Dienstleistungen vom 10.06.2022