Telematik

Seit dem 1. Januar 2024 können Anträge auf Kostenerstattung für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) ausschließlich nach der seit dem 01.07.2023 geltenden TI-Regelung gestellt werden. Die alte Regelung ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. 
Der NNF erstattet die TI-Kosten nun ausschließlich über monatliche Pauschalen, die alles abdecken sollen. Einzelanträge (z. B. zur Erstattung von Heilberufsausweisen oder stationären Kartenterminals) sind nicht mehr zulässig.