Pharmazeutische Dienstleistungen

Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) verabschiedet. Ein wichtiger Teil des Gesetzes ist die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten durch pharmazeutische Dienstleistungen, die in den Apotheken vor Ort erbracht werden sollen.

 

Durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zum 15. Dezember 2021 stehen bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

 

Der NNF übernimmt die Auszahlungen der pharmazeutischer Dienstleistungen, darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband e. V. und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

 

Der NNF ist dafür vom  Bundesministerium der Gesundheit am 21. Dezember 2021 beliehen worden.

 

Das Schiedsverfahren wurde am 10.06.2022 beendet, seitdem können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erbringen und abrechnen.