Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) verabschiedet. Ein wichtiger Teil des Gesetzes ist die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten durch pharmazeutische Dienstleistungen (pDL), die in den Apotheken vor Ort erbracht werden sollen.
Durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zum 15.12.2021 stehen rund 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich darauf geeinigt, dass der NNF die Auszahlungen der pharmazeutischen Dienstleistungen übernimmt.
Der NNF ist dafür vom Bundesministerium für Gesundheit am 21.12.2021 beliehen worden. Da sich DAV und GKV-SV nicht auf die Inhalte einigen konnten, wurde die Schiedsstelle angerufen. Das Schiedsverfahren wurde am 10.06.2022 beendet, seitdem können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erbringen und abrechnen.
Eine kompakte Zusammenfassung aller im NNF ablaufenden Prozesse und der dazugehörigen Informationen finden Sie in der NNF-Verfahrensordnung.