Vergütung
Die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ wird mit 11,20 EUR netto honoriert. Die Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ (SPZN 17716872).
Die Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik“ wird mit 20,00 EUR netto honoriert. Sie wird über das Sonderkennzeichen „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ (SPZN 17716783) abgerechnet.
Die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ ist als Gesamtleistung mit einer Vergütung von 90,00 EUR netto abrechenbar. Sie kann pro Patient alle 12 Monate einmal erbracht werden. Sie wird mit dem Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ (SPZN 17716808) abgerechnet.
Bei erheblichen Umstellungen (definiert als mindestens 3 neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation) kann die Dienstleistung schon vor der 12-Monatsfrist erneut erbracht werden Dann wird sie mit dem Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation bei erheblichen Umstellungen“ (SPZN 17716814) abgerechnet.
Die „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ ist als Gesamtleistung mit einer Vergütung von 90,00 EUR netto abrechenbar.
Für die Abrechnung nutzt die Apotheke das Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei immunsuppressiver Therapie“ (SPZN 17716843).
Eine erneute, auf die ambulante immunsuppressive Therapie zugeschnittene Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs, kann 2-6 Monate nach der Medikationsberatung erfolgen. Hierfür ist eine Vergütung von 17,55 EUR abrechenbar. Die Abrechnung erfolgt dann mit dem Sonderkennzeichen SPZN 17716866.
Die Dienstleistung „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ ist als Gesamtleistung mit einer Vergütung von 90,00 EUR netto abrechenbar.
Eine Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei oraler Antitumortherapie“ (SPZN 17716820).
Eine erneute, auf die ambulante orale Antitumortherapie zugeschnittene, Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs, kann 2-6 Monate nach der Medikationsberatung erfolgen. Diese Beratung ist mit einer Vergütung von 17,55 EUR abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen SPZN 17716837.