Sonderbelege & Hinweise

Hier können Sie die NNF Sonderbelege „Selbsterklärung“ bestellen, mit denen Sie Packungsabgaben verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden (PKV-Rx), melden müssen. Bitte beachten Sie, dass diese nur noch bis zum Meldemonat Juni 2025 von Ihnen genutzt werden können. Ab dem Meldemonat Juli 2025 wird ein elektronischer Meldeweg eingeführt. 

 

Sollten Sie noch Sonderbelege bis dahin benötigen, fahren Sie gern fort.

 

 

 

► Merkblatt zur Bedruckung des NNF Sonderbeleges  "Selbsterklärung" zur Meldung der PKV-Packungsanzahlen
 

► Aktuelle Fristen zur Meldung der monatlichen PKV-Rx-Packungszahlen 
 

► Hinweise zum Korrekturverfahren für die PKV-Meldungen - z. B. nach Systemwechseln oder falsch bedruckten Belegen
 

 

 

 

► Der DAV-Apothekenbeleg ist vom NNF nur Abrechnung von pDL zur Verfügung gestellt worden. Apothekenbelege zur Abrechnung von Impfungen in Ihrer Apotheke können Sie seit 01.04.2024 nur noch hier bestellen: https://lav-sofo-markt.de/  -  (dann Suche Apothekenbeleg)