Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung
Das NNF-Portal ist für die Grippeimpfstoffmeldung freigeschaltet.
Noch sechs Wochen - bis zum 30. November 2021 können Apotheken die Kostenerstattung für nicht abgegebene Grippeimpfstoffe der Saison 2020/2021 beantragen.
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF), der am 7. Oktober 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit für die Abwicklung beliehen wurde, hat dafür in seinem Portal ein Online-Formular unter "Kostenerstattung Grippeimpfstoffe" bereitgestellt.
Alle Apotheken werden gebeten, ihre Anträge über das NNF-PORTAL online zu stellen. Das ist einfach und schnell und hilft die Verwaltungskosten niedrig zu halten. Die Verordnung sieht vor, dass der Fonds seine Verwaltungskosten vor Auszahlung an die Apotheken in Abzug bringen muss.
Die Apothekerinnen und Apotheker können dort in einer Eigenerklärung die aus der Impfsaison 2020/2021 übrig gebliebenen Grippeimpfstoffe mitsamt dem Netto-Einkaufspreis melden.
Etwaige Rabatte oder andere Erstattungen müssen vorher abgezogen werden. Es gilt der Betrag der Rechnung. Direkt nach der Online-Antragsstellung erhalten die Apotheken eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit der Kopie des Antrags.
Nach einem durchgeführten Online-Antrag ist keine Übersendung des Antrages oder weiterer Unterlagen an den NNF notwendig.
Die Apotheken haben eine Aufbewahrungspflicht für die anspruchsbegründenden Unterlagen bis zum 31. Dezember 2024.
Nach Ende der Antrags-Frist wird der NNF die Anträge einer Plausibilitätsprüfung unterziehen, die Ansprüche ermitteln und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Sammelrechnung stellen. Mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge kann voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Sollte noch kein Zugang zum Portal bestehen, kann HIER sofort die Registrierung erfolgen.
Wenn die Portal-Registrierung nicht rechtzeitig beantragt werden kann, ist es möglich, den Antrag auf Kostenerstattung gemäß Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung auch per Briefpost zu stellen.
Doppeleinreichungen (online und schriftlich) bitten wir unbedingt zu vermeiden!