Deutscher Apothekerverband und Spitzenverband Bund der Krankenkassen verständigen sich auf Erhöhung der TI-Pauschalen

NNF bleibt weiterhin Abrechnungsstelle für Apotheken

 

Auf eine Erhöhung der TI-Pauschalen für Apotheken haben sich der Deutsche Apothekerverband e. V. und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 07. Juni 2021 verständigt. In der unterzeichneten Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung der Telematikinfrastrukur für Apotheken wird weiterhin der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) als Abrechnungsstelle für Apotheken beauftragt.

 

Die wesentlichen Änderungen betreffen sowohl Komponenten (höhere Erstattungspauschalen, Zuschuss für einen Handscanner, Update auf PTV4-Standard) als auch die Förderung der elektronischen Heilberufeausweise (HBA) von angestellten Apothekerinnen und Apothekern.

 

Bereits gestellte und/oder beschiedene Inbetriebnahmeanträge werden vom NNF automatisch nachbearbeitet und nachbeschieden. Hier ist keine zusätzliche Aktivität der Apotheken erforderlich.

 

Ab Juli 2021 können über das NNF-Portal zusätzlich drei Anträge (PTV-4-Update, HBA für angestellte Apothekerinnen und Apotheker /Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure, HBA für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen) gestellt werden.

 

Die wesentlichen Änderungen bei einem Inbetriebnahmeantrag für die Telematikinfrastuktur (TI-Antrag) sind:

  • Rückwirkende Erhöhung der TI-Erstausstattungspauschale von 3.032,00 € auf 3.197,00 €
  • Erhöhung der Pauschale für Kartenterminals von 450,00 € auf 500,00 €
  • Zuschuss von 150,00 € zu Handscannern für im Juli 2021 noch aktive Apotheken

 

Ab dem 01.07.2021 können beim NNF folgende neue Anträge gestellt werden:

  • Nach einem Konnektor-Update auf PTV-4-Funktionalität (für eRezept und elektronische Patientenakte) kann ein einmaliger Zuschuss von insgesamt 562,00 € beantragt werden. Im Quartal nach Antragsstellung erhöht sich zusätzlich die Betriebskostenpauschale von 210,00 € auf 214,54 € pro Quartal. Es ist eine Eigenerklärung des Apothekers, dass das Update erfolgreich durchgeführt wurde, erforderlich.
  • Wenn Apothekeninhaber zum Stichtag 01.07.2021 (oder Datum der TI-Inbetriebnahme, wenn dieses nach dem 01.07.2021 liegt) angestellte Apotheker, Apothekerinnen, Pharmazieingenieurinnen oder Pharmazieingenieure haben, können sie für diese eine Refinanzierung der elektronischen HBA beantragen. Pro HBA werden dabei einmalig 449,00 Euro bezuschusst. Die Apothekeninhaber können so die Auslagen der Angestellten erstatten. Hier ist eine Eigenerklärung des Apothekers erforderlich, dass die Angestellten keinen anderweitig geförderten Ausweis beantragt haben.
  • Der elektronische HBA von Berufsanfängern wird bis zum Jahr 2025 in gleicher Höhe wie bei den zum 01.07.2021 angestellten Apothekern gefördert. Hier ist eine Eigenerklärung der Apotheker erforderlich, dass a) der Berufsanfänger/die Berufsanfängerin nach dem 01.07.2021 angestellt wurde, b) weniger als 24 Monate zwischen Approbation und Anstellung liegen und c) noch kein geförderter HBA vorliegt.

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste ist die Refinanzierung der TI für Apotheken das zweite Standbein.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenmanagement-Team unter 030 340 44 90 -18 zur Verfügung.

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter TI-Themen.