Notdienstpauschale für das 4. Quartal 2024

17.033

Apotheken

88.061

Vollnotdienste

483,14

Euro

Notdienstpauschale für das 4. Quartal 2024 auf 483,14 Euro festgesetzt

17.033 Apotheken leisten 88.061 Notdienste

 

Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 483,14 Euro für jeden im vierten Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge im Laufe dieser Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2024) stieg die Notdienstpauschale von 465,98 EUR um 17,16 EUR (+ 3,68 %).

 

Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 07.03.2025 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem 4. Quartal 2024 (Oktober bis Dezember) resultierenden Einnahmenstand von

42.546.784,29 EUR
Vorquartal: 41.048.625,55 EUR 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von 

1.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

42.545.784,29 EUR.
Vorquartal: 41.047.625,55 EUR.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 4. Abrechnungsquartal 2024 (Oktober bis Dezember) insgesamt

88.061 Vollnotdienste.
Vorquartal: 88.089 Vollnotdienste

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 

483,14 EUR.
Vorquartal: 465,98 EUR.

 

Im 4. Quartal 2024 wurden 202.747.094 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 3,47% im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2024) und um 2,14 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q4/2023).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.