Die Höhe der Notdienstpauschale für das I. Quartal 2020 wurde auf 411,53 EUR pro geleistetem Vollnotdienst festgesetzt.
Das Geschäftsjahr 2019 verlief weitgehend planmäßig.
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Die Höhe der Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2019 wurde auf 292,81 EUR pro geleistetem Vollnotdienst festgesetzt.
Mit Datum 18.12.2019 wurde die Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) um die Zahlungsabwicklung im Rahmen der Umsetzung der…
Informationen zur Umsetzung der Erhöhung des Festzuschlages zum 01.01.2020 gemäß § 3 Absatz 1, Satz 1 AmPreisV von 16 auf 21 Eurocent
Die Höhe der Notdienstpauschale für das III. Quartal 2019 wurde auf 280,09 EUR pro geleistetem Vollnotdienst festgesetzt.
Die Höhe der Notdienstpauschale für das II. Quartal 2019 wurde auf 284,34 EUR pro geleistetem Vollnotdienst festgesetzt.
Die Höhe der Notdienstpauschale für das I. Quartal 2019 wurde auf 291,88 EUR pro geleistetem Vollnotdienst festgesetzt.
Im Jahr 2018 haben wir die Umsetzung des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) erfolgreich weiter fortgesetzt.
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