Erstattung für das PTV4-Update
Im Hinblick auf weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur werden nach erfolgtem Update des Konnektors auf Antrag einmalig folgende Einrichtungspauschalen gezahlt:
| PTV4-Update des Konnektors (einmalig): | 336,00 EUR |
ePA-Integrationspauschale (einmalig): | 126,00 EUR | |
eRezept-Integrationspauschale (einmalig) | 100,00 EUR | |
| Ausstattungsumfang pro Apotheke: | 1 |
Im Falle eines Inhaberwechsels/Rechtsformwechsels mit Übernahme des Konnektors vom Vorgänger prüft der NNF nach Stellen des PTV4-Update-Antrages, ob bereits die einmalige Finanzierung des Updates beim Vorgänger erfolgt ist.
Sofern dies der Fall ist, besteht kein Anspruch auf das Softwareupdate in Höhe von 562,00 EUR, weil Sie den Konnektor des Vorgängers bereits mit dem PTV4-Update übernommen haben und das Update nur einmal refinanziert wird.
Der Antrag für das PTV4-Update muss trotzdem gestellt werden, um die Erhöhung der Betriebskostenpauschale beginnend ab dem Folgequartal auszulösen.
Den Antrag für die Kostenerstattung für das erfolgreich installierte PTV4-Update finden Sie ebenfalls im NNF-Portal nach Ihrem Login unter "TI-Anträge".