ANSG-relevante Arzneimittel
Die Finanzierungsbasis des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) beruht gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) auf der Erhöhung des sogenannten Festzuschlages um 21 Eurocent pro abgegebener Packung verschreibungspflichtiger Fertig-arzneimittel zur Anwendung beim Menschen (Humanarzneimittel).
Diesen Erhöhungsbetrag in Höhe von 21 Eurocent pro abgegebener Packung haben die Apotheken an den NNF abzuführen und die Packungsabgabemengen an den NNF zu melden.
Aber auch hier finden sich in der Gesetzgebung die entsprechenden Ausnahmeregelungen.