Komponenten
Welche Komponenten benötige ich?
Das BMG hat in der aktuellen TI-Vereinbarung folgende Komponenten als erforderlich beschrieben
- Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst
- Stationäres eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
- HBA Smartcard der Apothekeninhaber (oder eine entsprechende eID mit gematik-Zulassung)
- SMC-B Smartcard (oder eine entsprechende eID für Apotheken mit gematik-Zulassung)
Welche Anwendungen müssen in der Apotheke verfügbar sein?
Um eine volle TI-Pauschale zu erhalten, müssen folgende Anwendungen in der Apotheke nutzbar sein. Wenn diese fehlen, kann die TI-Pauschale gekürzt werden.
- elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- eRezept (ab 1.1.24)
- KIM (ab 1.4.24)
Den Nachweis der vorhandenen Komponenten und Anwendungen können Sie per Selbsterklärung online im NNF-Portal unter "TI-Nachweise" eigenständig und jederzeit erbringen.