Apothekenstammdaten
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen quartalsweisen Abrechnungszyklen und der damit notwendigen weitgehend automatisierten Abwicklungs- und Meldeprozesse fällt der Stammdatenpflege der Apotheken eine besondere Bedeutung zu und stellt für den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) eine Herausforderung dar, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten gemeistert werden kann.
Zielsetzung des Stammdatenmanagements des NNF ist es, für die Kommunikation sowie ordnungsgemäße und weitgehend fehlerfreie Durchführung der Verwaltungs-
verfahren (u. a. Bescheiderstellung, Zahlungsverkehr) eine Datenbasis zu schaffen, die zum einen die jeweilige Apotheke eineindeutig identifiziert und zum anderen für die automatisierte Verarbeitung der Daten geeignet ist.
Hierzu hat der NNF sowohl mit den Landesapothekerkammern als auch den Apothekenrechenzentren ein standardisiertes Verfahren zum Stammdatenabgleich etabliert. Bezogen auf die Stammdatenübermittlung durch die Apothekenrechenzentren ist es jedoch erforderlich, dass seitens der Apothekeninhaber/-innen eine Einverständniserklärung hierzu vorliegt. Die Stammdatenübermittlung erfolgt dabei unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die beim NNF gespeicherten Stammdaten werden ausschließlich zum Zwecke der Aufgabenerfüllung nach dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) genutzt. Die Information, ob eine Apotheke einen Antrag auf TI-Erstausstattung gestellt hat, ist ebenfalls Teil der Stammdaten und wird automatisch mit Antragsstellung generiert.
Darüber hinaus nutzt der NNF aber auch Veröffentlichungen im Internet bzw. in den Fachmedien zur Stammdatenvalidierung. Soweit erforderlich werden zusätzlich auch die Gewerbeämter bzw. Meldeämter hierbei um Amtshilfe gebeten.
Nicht immer erfährt der NNF durch die etablierten Meldeprozesse von den für die Abwicklung notwendigen Stammdatenänderungen. Daher benötigt der NNF seitens der Apotheke möglichst zeitverzugslos die notwendigen Informationen über Schließung, Neueröffnung einer Apothekenbetriebsstätte oder Filiale(n), Inhaberwechsel, Rechtsformwechsel, Verwaltung oder Änderung der Kommunikationsdaten (u. a. auch Namensänderungen der Betriebsstättenerlaubnisinhaber, Anschriftänderung) sowie andere relevante organisatorische Änderungen in der Apotheke.