Erstattungen (alte Regelung)

Nachstehende Angaben beziehen sich auf die bis Ende Juni 2023 geltende TI-Regelung (mit Übergangsfrist bis 31.12.2023) und sind hier nur noch rein informativ aufgeführt.

Anträge zur TI Kostenerstattung nach der alten TI-Regelung sind seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich!

 

 

Der GKV-Spitzenverband finanziert die Ausstattung der Apotheken mit Komponenten der Telematikinfrastruktur und deren Betrieb.

Die aktuelle Rechtsgrundlage ergibt sich seit dem 20.10.2020 aus dem Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG, BGBl. I, S. 2115 ff.) aus § 376 SGB V i.V.m. § 379 SGB V. (die ursprüngliche Rechtsgrundlage finden sie hier).


Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur erfolgt im Umlageverfahren aus den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen der Bundesrepublik Deutschland.


Zur Regelung der Finanzierung wurde zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) eine Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V geschlossen - die TI-Vereinbarung. (Neu seit Juni 2021)





Für die Aufwendungen der Apotheken, die sich im Rahmen der Ausstattung mit Komponenten und deren Betrieb ergeben, wurden mit der Änderungsvereinbarung vom 07. Juni 2021 folgende neue Erstattungspauschalen festgelegt:

Inhalt

Erstattungspauschale

Erstausstattungsbundle (einmalig)

3.197,00 €

Darin enthalten sind zwei Stationäre Kartenterminals (sKT)  

 

Zusätzlich:

 

SMC-B Smartcard (einmalig)

378,15 €

HBA-Smartcard (für Inhaber)

449,00 €

Handscanner - Zuschuss

150,00 €

Zusätzliche Kartenterminals (sKT) je nach GKVRx-Menge

500,00 €

Betriebskostenpauschale 1 (quartalsweise)

210,00 €

Betriebskostenpauschale 2 (quartalsweise)

4,65 €

HBA-Smartcard für Angestellte (Approbierte und PI)
und für Berufsanfänger

► hierfür mussten gesonderte Anträge gestellt werden

449,00 €

Zuschuss zu PTV4-Update, eRezept und ePA
► hierfür musste ein gesonderter Antrag gestellt werden

562,00 €

Zuschuss zu maximal 2 Aufsteckgeräten für sKT der Firma Ingenico (Worldline), wobei die sKT bis zum 30.09.2022 beschafft wurden.
► hierfür musste ein gesonderter Antrag gestellt werden

je 27,85 €

Zuschuss für die Umstellung der Apothekensoftware zur Bereitstellung von Abrechnungsinformationen

zu elektronischen Verordnungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte 

(aufgrund der Änderunsvereinbarung nur noch für Apotheken,

die im Jahr 2023 Ihren Ti Erstattungsantrag beim NNF gestellt haben)
► hierfür musste KEIN gesonderter Antrag gestellt werden
(Nähere Informationen dazu HIER)

                        48,00 €

 

Zur Kostenerstattung für die HBA der angestellten Approbierten/Pharmazieingenieure, HBA für Berufsanfänger, für das PTV4-Update, sowie für maximal 2 Aufsteckgeräte für sKTs der Firma Ingenico musste ein separater Antrag gestellt werden.