Zahlungsabwicklung
Die TI-Pauschalen werden vom Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) direkt an die Apotheken ausgezahlt.
Damit das Geld überwiesen werden kann, sind folgende Schritte notwendig:
- Die Apothekeninhaber/-innen stellt über das NNF-Portal den entsprechenden TI-Erstattungsantrag.
- Für alle erforderlichen Komponenten und Anwendungen werden ebenda per Selbsterklärung durch die Apothekeninhaber/-innen die Nachweise bestätigt.
3. Der NNF prüft die Anträge, konsolidiert sie und leitet diese quartalsweise in einer Sammelrechnung an den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) weiter und fordert für die Apotheker Geld.
4. Unmittelbar nachdem der GKV-SV das Geld an den NNF überwiesen hat, verschickt dieser an jede Apotheke den
entsprechenden „Bewilligungs- und Auszahlungsbescheid“.
5. Zeitgleich zahlt der NNF den entsprechenden Erstattungsbetrag, abzüglich einmalig anfallender
Verwaltungskostenpauschalen, an die vom Apothekeninhaber benannte Bankverbindung.*
6. Die laufenden Betriebskostenpauschalen der Folgequartale werden im Anschluss jeweils automatisch durch den
NNF überwiesen.
* Dies geschieht in der Regel zum Ende des Quartals, welches auf das Quartal folgt, in dem der TI-Antrag des Apothekers beim NNF eingegangen ist (z. B. Antrag im März -> Zahlung im Juni; Antrag im April -> Zahlung im September)