Auszahlung und Bescheid

Auszahlung und Bescheid

Die Auszahlung für die erbrachten und vom Apothekenrechenzentrum an den NNF gemeldeten pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt – bedingt durch das Finanzierungsmodell - zum Ende des Folgequartals, nachdem der NNF zunächst zur Quartalsmitte einen Verpflichtungsbescheid erlassen hat. In diesem Verpflichtungsbescheid werden die gemäß AMPreisV an den NNF abzuführenden Fixzuschläge für Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen festgesetzt.

 

Das heißt zum Beispiel, dass pharmazeutische Dienstleistungen, die im Januar oder März erbracht wurden und für das 1. Quartal auch über das ApoRZ gemeldet wurden, im Juni vergütet werden.

 

Der NNF zahlt die Entgelte wie immer direkt an die Apotheken aus. In absehbarer Zeit können Apotheken damit rechnen, dass der Betrag voll ausgezahlt wird und der vereinbarte Kürzungsmechanismus nicht angewandt werden muss.

 

Der zur Auszahlung gehörende Bescheid ist mehrteilig. Der Auszahlungsbescheid wird postalisch versandt und enthält eine Anlage, in der die vom NNF vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen gruppiert für das Abrechnungsquartal aufgelistet werden. Wer die einzelnen pharmazeutischen Dienstleistungen nach Leistungstag nachvollziehen möchte, kann dies im Portal des NNF unter „Meine pDL“ finden. Die Übersicht kann dort sowohl als pdf-Datei als auch als csv-Datei heruntergeladen werden.

 

Unten sehen Sie das Muster eines Bescheides und das Muster einer Anlage jeweils mit Erläuterungen.