Betriebskostenpauschalen
Laufende Betriebskostenpauschalen (BKP) - (neu) BKP1
| Erstattungspauschale pro Quartal: | 210,00 EUR |
| Ausstattungsumfang pro Apotheke: | 1 |
Im Rahmen des Betriebs der Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) in den Apothekenbetriebsstätten erhalten die Apotheker – nach erfolgter technischer Inbetriebnahme - zur Deckung der Betriebsaufwendungen sogenannte Betriebskostenpauschalen (BKP).
Hierdurch sind im Einzelnen die Kosten für
- den Zugang zur Telematikinfrastruktur mittels VPN-Zugangsdienst,
- den Betrieb des eHealth-Konnektors inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration sowie den Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-K,
- den Betrieb der stationären eHealth-Kartenterminals inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-KT Smartcards
abgedeckt.
Die laufenden Betriebskosten werden mit dem Monat beginnend bezahlt, in dem die technische Inbetriebnahme erfolgt ist und enden mit dem Monat, in dem die Apothekenbetriebsstätte dauerhaft ihren Betrieb eingestellt hat (Schließung, Inhaberwechsel usw.). Damit kann es ggf. zu Auszahlungskürzungen in einem Quartal kommen.
Betriebskostenpauschale - (neu) BKP 2
Die laufende Betriebskostenpauschale (BKP) erhöht sich ab dem Quartal nach Antragstellung für das PTV4-Update um 4,65 EUR pro Quartal.
| Betriebskostenzuschuss 2 für den: | 4,65 EUR |
Erhalt der Funktionsfähigkeit zur Nutzung | 3,80 EUR | |
Erhalt der Funktionsfähigkeit des | 0,85 EUR | |
| Ausstattungsumfang pro Apotheke: | 1 |
HINWEIS: Für die automatische, fortlaufende, quartalsweise Zahlung der Betriebskostenpauschalen gibt es keine weiteren, gesonderten Bescheide. Es gilt jeweils immer die Seite 1 der Auszahlungsbescheide für die Erstausstattung oder nach Erhöhung des Bescheides für das PTV4 Update.