Landesapothekerkammern

Die Bundesapothekerkammer ist die berufspolitische Interessenvertretung der Landesapothekerkammern auf Bundesebene.

 

Jeder Apotheker/jede Apothekerin ist Pflichtmitglied in der für ihn/sie örtlich zuständigen Apothekerkammer.

 

Aufgaben der Apothekerkammern sind die Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Berufsrecht und die Behandlung von Fragen zur Arzneimittelsicherheit und zur pharmazeutischen Qualität.

 

Die zuständige Apothekerkammer teilt in ihrem Bereich die Apotheken zum Notdienst ein und meldet diese auch gemäß
§ 20 Absatz 2 ApoG an den NNF.

 

Hier finden Sie die Übersicht und Kontakte zu den Landesapothekerkammern