TI-Pauschalen steigen 2024 um 3,85%
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seinem Bescheid vom 27. Juni 2023 festgelegt, dass die TI-Pauschalen für öffentliche Apotheken dynamisiert werden und jährlich angepasst werden. Als Grundlage dient die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 4 SGB V. Dieser hat in seiner 81. Sitzung am 13. September 2023 beschlossen, den Punktwert um 3,85 % zu erhöhen.
Der NNF wird deshalb ab dem ersten Quartal 2024 die Anspruchsgrundlage der Apotheken entsprechend anpassen. Um die Höhe der Pauschalen zu ermitteln, wird auf insgesamt vier Tabellen zurückgegriffen, die nach Apothekengröße differenziert sind.
Für Apotheken, die die volle TI-Pauschale erhalten, kommt Tabelle 3 zur Anwendung. Sollte eine vorgeschriebene Anwendung fehlen, wird die Pauschale um 50% gekürzt. Die Höhe dieser Pauschale ist in Tabelle 4 festgehalten.
Für Apotheke, die bereits, nach der alten Regelung eine Förderung der Erstausstattung erhalten haben, wird die Pauschale in den ersten 30 Monaten nach Inbetriebnahme um 50% reduziert. In dieser Zeit kommt Tabelle 5 zur Anwendung. Mit Ablauf der 30-Monats-Frist erhalten diese Apotheken die volle Pauschale nach Tabelle 3.
Der NNF zieht Tabelle 6 für die Apotheken heran, die
- vor dem 1.7.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Einmalzahlung erhalten haben,
- sich innerhalb der 30-Monatsfrist befinden UND
- denen eine der vorgeschriebenen Anwendungen fehlt.
Tabelle 3 (monatliche TI-Pauschale im Jahr 2024) | ||
0-19.999 GKVRx | 20.000-39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
205,99 EUR (war 2023: 198,35 EUR) | 242,84 EUR (war 2023: 233,84 EUR) | 279,69 EUR (war 2023: 269,32 EUR) |
Tabelle 4 (reduzierte TI-Pauschale im Jahr 2024 bei Fehlen einer Anwendung) | ||
0-19.999 GKVRx | 20.000-39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
102,99 EUR (war 2023: 99,18 EUR) | 121,42 EUR (war 2023: 116,92 EUR) | 139,84 EUR (war 2023: 134,66 EUR) |
Tabelle 5 (reduzierte TI-Pauschale im Jahr 2024 bei erfolgter Anbindung an TI) | ||
0-19.999 GKVRx | 20.000-39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
102,99 EUR (war 2023: 99,18 EUR) | 121,42 EUR (war 2023: 116,92 EUR) | 139,84 EUR (war 2023: 134,66 EUR) |
Tabelle 6 (reduzierte TI-Pauschale im Jahr 2024 bei erfolgter Anbindung an TI und Fehlen einer Anwendung) | ||
0-19.999 GKVRx | 20.000-39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
51,50 EUR (war 2023: 49,59 EUR) | 60,71 EUR (war 2023: 58,46 EUR) | 69,92 EUR (war 2023: 67,33 EUR) |