Portalerweiterung abgeschlossen: Mehr als 800 Apotheken haben die Refinanzierung der HBA ihrer Angestellten bereits beantragt

Seit dem 1. Juli 2021 können Apotheken die neuen Zuschüsse zur Telematikinfrastruktur beim NNF beantragen – alle im dritten Quartal 2021 gestellten Anträge werden noch in diesem Jahr ausgezahlt.

 

Mehr als 800 Apotheken haben in den ersten 14 Tagen nach Freischaltung beim Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) bereits eine Refinanzierung der Heilberufe-Ausweise ihrer angestellten Apothekerinnen und Apotheker beantragt. Für alle Anträge, die im dritten Quartal 2021 gestellt werden, erfolgt die Auszahlung noch in diesem Jahr.

 

Am 8. Juni 2021 hatten der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) eine Vereinbarung zur Erhöhung der Erstattungen für Apotheker für die Kosten der Telematik-Infrastruktur unterzeichnet. Der NNF hat sein Portal entsprechend erweitert und bereits gestellte und/oder beschiedene Inbetriebnahme-Anträge schon nachbearbeitet. Diese werden zum Ende des dritten Quartals nachbeschieden. Hier ist keine zusätzliche Aktivität der Apotheken erforderlich.

 

Obwohl bereits mehr als 90% der öffentlichen Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, haben erst rund 11.400 Apotheken einen Antrag auf Refinanzierung der Erstausstattung gestellt. Die Antragsstellung erfolgt online im NNF-Portal und dauert im Normalfall nur wenige Minuten. 

 

Im NNF-Portal können neben dem Antrag auf Refinanzierung der Erstausstattung drei weitere Anträge (PTV-4-Update, HBA für angestellte Apothekerinnen und Apotheker /Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure, HBA für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen) gestellt werden. Voraussetzung für die Anträge ist, dass bereits ein Antrag auf Bezuschussung der TI-Erstausstattung gestellt wurde.

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen und wurde dafür vom Bundesministerium für Gesundheit beliehen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste ist die Refinanzierung der TI für Apotheken das zweite Standbein.