Notdienstpauschale für das III. Quartal 2024

17.243

Apotheken

88.089

Vollnotdienste

465,98

Euro

Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2024 auf 465,98 Euro festgesetzt

17.243 Apotheken leisten 88.089 Notdienste

 

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 465,98 Euro für jeden im dritten Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge im Laufe der kommenden Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q2/2024 sank die Notdienstpauschale von 474,02 EUR um 8,04 EUR (- 1,7 %).

 

Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 06.12.2024 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem 3. Quartal 2024 (Juli bis September) resultierenden Einnahmenstand von

 

41.048.625,55 EUR
Vorquartal: 41.453.138,25 EUR

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von 

 

1.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

41.047.625,55 EUR.
Vorquartal: 41.452.138,25 EUR.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 3. Abrechnungsquartal 2024 (Juli bis September) insgesamt

 

88.089 Vollnotdienste
Vorquartal: 87.449 Vollnotdienste

 

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 

465,98 EUR.
Vorquartal: 474,02 EUR.

 

Im dritten Quartal 2024 wurden 195.714.454 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemengen sank damit um 0,83 % im Vergleich zum Vorquartal (Q2/2024), stieg aber um 3,76 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q3/2023).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.