Notdienstpauschale für das III. Quartal 2022
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 401,20 Euro für jeden im dritten Quartal 2022 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Anfang der kommenden Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q2/2022 sank die Notdienstpauschale von 402,63 EUR geringfügig um 1,43 EUR (-0,51 %). Sie liegt jedoch zum zweiten Mal in Folge über 400 EUR.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 02.12.2022 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem III. Quartal 2022 (Juli bis September) resultierenden Einnahmenstand von
39.248.081,42 EUR
Vorquartal: 39.188.327,30 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
250.000,00 EUR.
Vorquartal: 250.000,00 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
3.998.081,42 EUR.
Vorquartal: 38.938.327,30 EUR
Die Verwaltungsausgabenquote liegt weiter bei 0,64 %.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 3. Abrechnungsquartal 2022 (Juli bis September) insgesamt
97.204 Vollnotdienste
Vorquartal: 96.710Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
401,20 EUR.
Vorquartal: 402,63 EUR
Im dritten Quartal 2022 wurden 186.928.048 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,28 % im Vergleich zum Vorquartal (Q2/2022) und um 2,98 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q3/2021).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.