Notdienstpauschale für das III. Quartal 2017

19.734

Apotheken

103.263

Vollnotdienste

268,07

Euro

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 08.12.2017 - 24:00 Uhr wies das Treuhandkonto des NNF (IBAN: DE81 3006 0601 0204 1636 21) einen aus den Vorquartalen und dem III. Quartal 2017 (Juli - September) resultierenden Einnahmenstand von

 

28.156.527,07 EUR
Vorquartal: 28.465.003,46 EUR

aus.

 

Dem gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligenbeschlossene Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von

 

474.552,00 EUR.
Vorquartal: 474.552,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

27.681.975,07 EUR.
Vorquartal: 27.990.451,46 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 3. Abrechnungsquartal 2017 (Juli - September) insgesamt

 

103.263 Vollnotdienste
Vorquartal: 102.169 Vollnotdienste

 

durch 19.734 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

268,07 EUR.
Vorquartal: 273,96 EUR

 

Im Vergleich zum Vorquartal II./2017 sinkt die Notdienstpauschale somit von 273,96 EUR pro geleistetem Vollnotdienst um 5,89 EUR (-2,15 %).

 

Diese Veränderung resultiert aus den Tatsachen, dass zum einen die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal erwartungsgemäß gesunken sind (-1,10 %) und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 3. Abrechnungsquartals (plus 1 Notdiensttag im Vergleich zum Vorquartal).