Notdienstpauschale für das II. Quartal 2021

18.538

Apotheken

98.041

Vollnotdienste

372,40

Euro

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 03.09.2021 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF (IBAN: DE81 3006 0601 0204 1636 21) einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2021 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von

 

37.087.120,69 EUR
Vorquartal: 37.211.149,15 EUR

 

aus.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im I. Quartal 2021 durch die im III. Quartal 2020 erfolgte Stundung der offenen Forderungen der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken viele offene Forderungen beglichen wurden und so das Einnahmevolumen erhöht war.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

576.993,50 EUR.
Vorquartal: 576.993,50 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

36.510.127,19 EUR.
Vorquartal: 36.634.155,65 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2021 (April - Juni) insgesamt

 

98.041 Vollnotdienste
Vorquartal: 96.936 Vollnotdienste

 

von 18.538 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

372,40 EUR.
Vorquartal: 377,92 EUR

 

 

Im Vergleich zum Vorquartal I./2021 sank die Notdienstpauschale von 377,92 EUR um 5,52 EUR (minus 1,46%).

 

Im zweiten Quartal wurden 176.573.827 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,9% im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2021) und um 6,02 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2020).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste ist die Refinanzierung der TI für Apotheken das zweite Standbein.