Notdienstpauschale für das II. Quartal 2021
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 03.09.2021 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF (IBAN: DE81 3006 0601 0204 1636 21) einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2021 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von
37.087.120,69 EUR
Vorquartal: 37.211.149,15 EUR
aus.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im I. Quartal 2021 durch die im III. Quartal 2020 erfolgte Stundung der offenen Forderungen der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken viele offene Forderungen beglichen wurden und so das Einnahmevolumen erhöht war.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
576.993,50 EUR.
Vorquartal: 576.993,50 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
36.510.127,19 EUR.
Vorquartal: 36.634.155,65 EUR
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2021 (April - Juni) insgesamt
98.041 Vollnotdienste
Vorquartal: 96.936 Vollnotdienste
von 18.538 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
372,40 EUR.
Vorquartal: 377,92 EUR
Im Vergleich zum Vorquartal I./2021 sank die Notdienstpauschale von 377,92 EUR um 5,52 EUR (minus 1,46%).
Im zweiten Quartal wurden 176.573.827 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,9% im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2021) und um 6,02 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2020).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste ist die Refinanzierung der TI für Apotheken das zweite Standbein.