Notdienstpauschale für das I. Quartal 2023
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 433,38 Euro für jeden im ersten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Ende dieser Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q4/2022 stieg die Notdienstpauschale von 427,55 EUR um 5,83 EUR (1,36 %). Es ist die höchste Pauschale, die der NNF in seiner knapp zehnjährigen Geschichte ausschütten konnte.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 09.06.2023 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2023 (Januar bis März) resultierenden Einnahmenstand von
40.814.774,98 EUR
Vorquartal: 41.853.961,10 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
119.028,78 EUR.
Vorquartal: 250.000,00 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
40.695.746,20 EUR.
Vorquartal: 41.603.961,10 EUR
Die Verwaltungsausgabenquote liegt weiter bei 0,29 %.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2023 (Januar bis März) insgesamt
93.904 Vollnotdienste.
Vorquartal: 97.308 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
433,38 EUR.
Vorquartal: 427,55 EUR.
Im ersten Quartal 2023 wurden 194.328.488 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 2,56 % im Vergleich zum Vorquartal (Q4/2022) und stieg um 6,96 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q1/2022).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.