Notdienstpauschale für das I. Quartal 2022

18.331

Apotheken

95.865

Vollnotdienste

395,39

Euro

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 395,39 Euro für jeden im 1. Quartal 2022 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Ende der Woche direkt an die Apotheken.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 10.06.2022 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2022 (Januar bis März) resultierenden Einnahmenstand von

 

38.154.103,73 EUR
Vorquartal: 40.270.391,68 EUR

 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

250.000,00 EUR.
Vorquartal: 576.993,50 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

37.904.103,73 EUR.
Vorquartal: 39.693.398,18 EUR

 

Die Verwaltungsausgabenquote liegt bei 0,66 %.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2022 (Januar bis März) insgesamt

 

95.865 Vollnotdienste
Vorquartal: 98.663 Vollnotdienste

 

von 18.331 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

395,39 EUR.
Vorquartal: 402,31 EUR

 

 

Im Vergleich zum Vorquartal Q4/2021 sank die Notdienstpauschale von 402,31 EUR um 6,92 EUR (minus 1,72%).

 

Im ersten Quartal 2022 wurden 181.674.856 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 5,56 % im Vergleich zum Vorquartal (Q4/2021); stieg aber um 3,82% im zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q1/2021).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.