Notdienstpauschale für das I. Quartal 2021
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 04.06.2021 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2021 (Januar - März) resultierenden Einnahmenstand von
37.211.149,15 EUR
Vorquartal: 40.036.183,46 EUR
aus.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich nach Ablauf der Stundungsfrist für die offenen Forderungen gegen die von der AVP-Insolvenz betroffenen Apotheken am 28.02.2021 die Einnahmen entsprechend erhöht haben.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
576.993,50 EUR.
Vorquartal: 494.911,25 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
36.634.155,65 EUR.
Vorquartal: 39.541.272,21 EUR
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2021 (Januar - März) insgesamt
96.936 Vollnotdienste
Vorquartal: 100.629 Vollnotdienste
von 18.599 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Entsprechend wurde in der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstandes des DAV e. V. am 08.06.2021 pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
377,92 EUR
Vorquartal: 392,94 EUR
festgesetzt und beschlossen.
Im Vergleich zum Vorquartal IV./2020 sank die Notdienstpauschale somit von 392,94 EUR pro geleistetem Vollnotdienst um 15,02 EUR (minus 3,82%).
Die Packungsabgabemenge sank im ersten Quartal 2021 um 6,02% im Vergleich zum Vorquartal und um 11,68 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres.
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste ist die Refinanzierung der TI für Apotheken das zweite Standbein.