NNF zahlt sieben verschiedene TI-Zuschüsse für Q1/2023 aus

Antragsplus wegen Ende der Finanzierungsregelung, Übergangsregel bis Jahresende

 

 

Die Vor-Ort-Apotheken haben in der vergangenen Woche Zahlungen des Nacht- und Notdienstfonds zur Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur erhalten. Weil die derzeitige Regelung zum 30. Juni 2023 ausläuft, haben sich deutlich mehr Apotheken als in den Vorquartalen ihre Ansprüche gesichert. Apotheken, die vor dem 1.7.2023 an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen wurden, können noch bis zum 31.12.2023 beim NNF Anträge zu den bis Ende Juni 2023 geltenden Bedingungen stellen.

 

Der NNF hat insgesamt 7.116 Bescheide zum Themenkomplex Telematik-Infrastruktur erlassen und zahlt dafür 10.289.745,25 EUR direkt an die Apotheken aus. Die Auszahlung setzt sich aus bis zu sieben Komponenten zusammen.

 

15.303 aktive Apotheken, die in den Vorquartalen einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, erhalten eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 210 EUR (bzw. 214,65 EUR, wenn zuvor das PTV-4-Update angezeigt wurde). Für das erste Quartal 2023 werden insgesamt 19.123 Betriebskostenpauschalen und 26.500 erhöhte Betriebskostenpauschalen ausgezahlt. Die Zahlungen über insgesamt 3.231.572,45 EUR erfolgen wie üblich umweltfreundlich ohne eigenen Papierbescheid. Die Apotheken finden die entsprechende Anspruchsgrundlage im Bescheid zur Erstausstattung.

 

668 Apotheken (rund 91% mehr als im Vorquartal) haben im 1. Quartal 2023 die Refinanzierung ihrer Erstausstattung erhalten. Im Durchschnitt flossen 5.396,49 EUR auf die Konten der Apotheken. Zusätzlich unterstützt der PKV-Verband die Anpassungen der Apothekensoftware für das eRezept für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte mit 48,00 EUR. Die Apotheken, die eine Refinanzierung der Erstausstattung beantragt haben, erhalten den Betrag automatisch abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 3 EUR.

 

Den Zuschuss für das PTV-4-Update, das für die elektronische Patientenakte erforderlich ist, haben 2.977 Apotheken (rund 40 % mehr als im Vorquartal) im ersten Quartal 2023 beantragt. 2.914 davon können jeweils 556 EUR (Zuschuss von 562 EUR abzüglich Verwaltungskostenpauschale von 6 EUR) auf ihrem Eingangskonto verbuchen.

 

Insgesamt 1.894 Apotheken haben die Refinanzierung von Heilberufsausweisen beantragt. 1.663.667,00 EUR (plus 274 % im Vergleich zum Vorquartal) für Angestellte und 97.348 EUR für Berufsanfänger (plus 63 %) der vom GKV-SV bereitgestellten Gelder hat der NNF an die Apotheken überwiesen.

 

Wegen elektrostatischer Probleme bei stationären Kartenterminals des Herstellers Ingenico hatten sich DAV und GKV-SV auf eine Erstattung von bis zu zwei Aufsteckgeräten für stationäre Kartenterminals geeinigt. 909 Apotheken haben eine Refinanzierung von insgesamt 1.774 Geräten beantragt und der NNF erstattet – kostenfrei ohne Abzug von Verwaltungskosten – insgesamt 49.405,90 EUR (27,85 EUR je Gerät).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (NNF) wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenmanagement-Team unter 030 340 44 90 -18 zur Verfügung.

 

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.dav-notdienstfonds.de.