NNF versendet konsolidierten Bescheid für Fixzuschläge für Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen

Verpflichtungsbescheid enthält neue Kontonummer

 

Ein Novum werden die Apotheken zum Ende der Woche in ihrem Briefkasten finden: Der NNF verschickt erstmals einen gemeinsamen Verpflichtungsbescheid für die Fixzuschläge für Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen. Das neue Verfahren stellt einen effizienten Umgang mit den finanziellen Mitteln sicher, hebt Synergiepotentiale innerhalb der Organisation und senkt so die Verwaltungskosten.

 

Mit seiner Beleihung vom 21. Dezember 2021 hat das Bundesministerium der Gesundheit dem Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. die Möglichkeit eröffnet, die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgesetzten Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienste zusammen zu bescheiden, wenn eine wirtschaftliche Trennung der beiden Teilbereiche sichergestellt ist. Der Vorteil für die Apotheken bzw. die Apothekenrechenzentren liegt darin, dass sie weiterhin Gelder in nur einer Transaktion an den NNF abführen können und etwaige Fehlüberweisungen nicht eine Kette von Korrekturen auslösen. Lediglich die Kontonummer ändert sich. Eine entsprechende Information findet sich im Verpflichtungsbescheid.

 

Wie den Apotheken bereits im Dezember 2021 mitgeteilt wurde, werden die Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen für die in der zweiten Dezemberhälfte 2021 dispensierten Rx-Packungen in einem separaten Verwaltungsakt beschieden. Der NNF arbeitet derzeit noch an der zeitaufwendigen Plausibilisierung der Zahlen. Die diffizile Umstellung hat bei mehreren hundert Apotheken zu unplausibel hohen Packungsmeldungen geführt. Spätestens im Juni wird der NNF zwei Sonderbescheide erlassen: Einen Sonderbescheid für die Zuschläge für pharmazeutischen Dienstleistungen der zweiten Dezemberhälfte 2021 und einen Sonderbescheid für die Zuschläge für Notdienste für Rx-Packungen, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, aber erst im Jahr 2022 an den NNF gemeldet wurden.

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste hat der NNF mit der Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) für Apotheken und der Förderung pharmazeutische Dienstleistungen zwei weitere Standbeine.