NNF stellt Antrag für Aufsteckgeräte-Zuschuss online

Apotheken, die bis zum 30.09.2022 stationäre Ingenico-Kartenterminals angeschafft haben, können im NNF-Portal einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte stellen.

 

Die Vor-Ort-Apotheken können ab sofort im Portal des NNF einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte für stationäre eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) stellen, wenn diese bis zum 30. September 2022 angeschafft wurden.

 

Die Aufsteckgeräte beheben Probleme mit elektrostatischer Entladung. Nach der TI-Änderungsvereinbarung von Juli 2022 werden durch den NNF bis zu zwei Geräte auf Antrag mit je 27,85 EUR refinanziert.

 

Vorrausetzung für den Zuschuss ist, dass durch die Apotheke bereits ein Antrag auf Erstausstattung gestellt wurde. Der Zuschuss ist eine Ergänzung zu diesem und wird ohne Abzüge durch den NNF ausgezahlt. Wenn die Antragsstellung im vierten Quartal 2022 erfolgt, überweist der NNF den Zuschuss im März 2023.

 

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Kundenmanagement-Team des NNF unter 030 340 44 90 -18 zur Verfügung.

 

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des NNF unter www.dav-notdienstfonds.de.