Portalregistrierungen spätestens bis 28.06.2024 um 14 Uhr vornehmen, um die TI-Antragstellung bis zum 30.06.2024 sicherzustellen

Um eine TI-Antragstellung noch im 2. Quartal 2024 zu gewährleisten, müssen sich Apotheken, die noch nicht im NNF-Portal registriert sind, spätestens bis zum 28.06.2024 um 14 Uhr registrieren.

 

Denn neben den Eingaben der E-Mailadresse und eines sicheren Passwortes ist für die Registrierung ein Prüfprozess beim NNF erforderlich. Hierfür wird am Ende der Registrierung ein E-Mail-Bestätigungsformular erstellt, dass vom Apothekeninhaber bzw. der Apothekeninhaberin unterschrieben und dann den NNF gesandt werden muss.

 

Erst wenn dieses Dokument beim NNF vorliegt, kann die Registrierung abgeschlossen werden und die Apotheke kann sich im Portal anmelden, um Ihren TI-Antrag zu stellen und die erforderlichen TI-Nachweise zu erklären.

 

Für Registrierungen, bei denen das E-Mail-Bestätigungsformulare erst nach 14 Uhr beim NNF eingehen, kann nicht sichergestellt werden, dass eine Freischaltung noch am gleichen Tag erfolgt. Eine Bearbeitung erfolgt dann erst wieder am Montag , den 01.07.2024. TI-Anträge bzw. erbrachte TI-Nachweise ab diesem Tag werden dem 3. Quartal 2024 zugeordnet.