Vor-Ort-Apotheken haben in Zukunft die Möglichkeit, ihre TI-Anwendungen und KIM-Adressen direkt aus dem Warenwirtschaftssystem ihrer Apotheke an den NNF zu melden.
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (NNF), die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbh (NGDA) und der Bundesverband Deutscher Softwarehäuser (ADAS) haben ein entsprechendes digitales Meldeverfahren geschaffen, mit dem fehleranfällige Medienbrüche auf dem Meldeweg vermieden werden.
Der NNF kann die monatlichen TI-Pauschalen nur ohne Kürzungen festsetzen, wenn die erforderlichen TI-Nachweise für das jeweilige Abrechnungsquartal vorliegen. Fehlt der Nachweis, muss der NNF die TI-Pauschalen kürzen.
Voll zur Anwendung kommt erstmalig der neue digitale Meldeweg für die Meldung der KIM-Adressen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 27. Juni 2023 festgelegt, dass zum 1. April 2024 auch die Offizinen über eine KIM (Kommunikation im Medizinwesen)-Anwendung verfügen müssen. Diese muss bis zum 30. Juni 2024 an den NNF gemeldet werden.
Bereits seit dem 1. Juli 2023 sind die Offizin-Apotheken verpflichtet, Anwendungen sowohl für den elektronischen Medikationsplan (eMP) als auch die elektronische Patientenakte (ePA) gegenüber den NNF nachzuweisen. Nur dann erhalten sie die maximal mögliche Pauschale.
Apotheken können diese Erklärungen auch weiterhin im Portal des NNF über ein digitales Formular im Bereich „TI-Nachweise“ abgeben.
Der neu entwickelte Standard enthält neben einer Identifikationsnummer der jeweiligen Apotheke die Angaben zur elektronischen Patientenakte und zur KIM-Adresse.
Wird dabei ein Angebot der Nutzung einer KIM-Adresse des jeweiligen Warenwirtschafts-Systemhauses genutzt, erfolgt die Meldung der dabei bereitgestellten KIM-Adresse automatisiert an den NNF.
Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse über die Gedisa beziehen, meldet die Gedisa diese ebenfalls nach Freigabe der Apotheke automatisch an den NNF.
Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse weder über das Warenwirtschafts-Systemhaus noch über die Gedisa beziehen, wird im Laufe des zweiten Quartals wie gehabt ein manueller Meldeweg über das NNF-Portal eröffnet.