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PRESSEMITTEILUNG

 

Fünf Jahre Nacht- und Notdienstfonds:
Mehr als 2 Millionen mal die Patientenversorgung durch Apotheken gefördert


Berlin, 31. Juli 2018 – Fünf Jahre nach seiner Gründung am 1. August 2013 zieht der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV) eine positive Leistungsbilanz: Mit insgesamt 565 Millionen Euro wurden 2,05 Millionen Nacht- und Notdienste der mehr als 19.000 Apotheken finanziell bezuschusst, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und gerade auch in strukturschwachen Regionen zu stärken. Pro geleistetem Volldienst zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ergibt sich daraus über die fünf Jahre eine durchschnittliche Pauschale von 269 Euro.

 

Die Finanzierung des Fonds über einen Festzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel in Höhe von 16 Cent erbrachte bei 3,5 Milliarden Packungen eine Gesamteinnahme von 565 Millionen Euro. Bei einer sehr niedrigen Verwaltungskostenquote von nur 1,7 Prozent (11 Millionen Euro über fünf Jahre) konnten von den Einnahmen deshalb 554 Millionen Euro direkt an die Apotheken ausgezahlt werden.


Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) war der Fonds im Jahr 2013 unter die Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und unter die Verwaltung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) gestellt worden. Die Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste. Jede Nacht, jeden Sonn- und Feiertag versorgen 1.300 Apotheken 20.000 Patienten.

 

„Wir blicken zurück auf fünf erfolgreiche Jahre, in denen wir mit viel Leidenschaft und Herzblut versucht haben, unsere Kunden – die Apotheker – nach besten Kräften zu unterstützen“, sagt Rainer Gurski, Geschäftsführer des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. „Vor fünf Jahren begann für uns eine Zeit voller Tatendrang, Engagement und Begeisterung für die Sache. Von einer positiven Vision über eine konkrete Umsetzungsidee bis hin zu handfesten Ergebnissen verblieb nicht
viel Zeit. Auf der Wegstrecke von damals bis heute hat sich das heute 12köpfige Team und die Partner des Fonds auf der Basis des gesetzlichen Aufgabenkatalogs, der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes immer wieder mit der Optimierung der Umsetzungsprozesse und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten befasst.“

 

Gurski weiter: „Unsere IT-Infrastruktur und unsere Apothekenstammdaten bilden hierbei die valide Grundlage für die Verarbeitungsprozesse. Die Apotheker können sich darauf verlassen, dass ihre Meldedaten strukturiert und sachgerecht verarbeitet werden, dass die Finanzmittel ordnungsgemäß verwaltet und die Notdienstpauschalen zeitgerecht überwiesen werden.“ Davon zeuge auch die nahe an 0,0 Prozent liegende Widerspruchsquote der Apotheker gegen die ihnen zugehenden Verpflichtungs- /Auszahlungsbescheide, so Gurski.

 

Seinen Wunsch für die Zukunft formuliert Gurski so: „Gemeinwohlorientierung muss auch in einer zukunfts- und leistungsorientierten Gesellschaft künftig ihren Platz haben. Eine Überprüfung des Festzuschlags zur Finanzierung der Notdienstpauschalen wäre nach nunmehr fünf Jahren an der Zeit.“

 

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