Telematik

Zum neuen Nachweisverfahren für die KIM-Meldung an den NNF bis spätstens 30.06.2024 finden Sie HIER Informationen.

Bitte prüfen Sie gegen Ende des Monats Mai 2024 im NNF-Portal unter "TI-Nachweise", ob uns Ihre KIM Adresse automatisch gemeldet wurde. Falls nicht, können Sie diese dann dort direkt selbst eintragen und somit nachweisen, um Kürzungen Ihrer TI-Pauschalen zu vermeiden..

Seit dem 1. Januar 2024 können Anträge auf Kostenerstattung für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur ausschließlich nach der seit dem 01.07.2023 geltenden TI-Regelung gestellt werden. Die Übergangsfrist für Apotheken, die vorher an die TI angeschlossen wurden, ist am 31.12.2023 ausgelaufen. 

Der NNF erstattet die TI-Kosten nun ausschließlich über monatliche Pauschalen. Das bedeutet: Es gibt seit 01.01.2024 KEINE Anträge mehr auf Kostenerstattung für Einzelkomponenten oder – anwendungen  (z. B. für Updates (PTV4/PTV5), neue oder Ersatz-Hard- und Software, sKT-Aufsteckgeräte, neue oder Ersatz-Karten (SMCB, HBA)).

 

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