Antrag zur Erstattung der "TI-Pauschale" ist freigeschaltet
Nach offizieller Bestätigung seitens der gematik und Bekanntgabe im dortigen Fachportal bezüglich der Zulassung des eHealth-Konnektors der Fa. KoCo Connector GmbH haben wir heute im Apothekerportal des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) den portalgestützten TI-Antrag zur Beantragung der Erstattungspauschalen freigeschaltet.
Insofern können ab sofort dort die Anträge zur Zahlung der Erstattungspauschalen im Rahmen der Erstausstattung der Apotheken mit TI-Komponenten und der laufenden Betriebskostenpauschalen gestellt werden.
Abschließend noch folgende Hinweise:
- Anträge können zurzeit nur für Nutzer des zugelassenen Konnektors (siehe oben) gestellt werden.
- Anträge können erst nach erfolgter technischer Inbetriebnahme der TI-Komponenten bzw. nach erfolgtem Update bereits vorhandener Komponenten auf die eHealth-Funktionalitäten in der Apotheke erfolgen. Aufgrund des Zulassungsdatums der gematik für den o.a. Konnektor ist das früheste Inbetriebnahmedatum der 20.07.2020.
- Für die Antragstellung ist es zunächst notwendig, dass sich der Apothekeninhaber für die jeweilige Apotheke im NNF-Apothekenportal – sofern noch nicht geschehen - registrieren lässt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
https://portal.dav-notdienstfonds.de/portal/
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie unter
https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/