Antrag zur Erstattung der "TI-Pauschale" ist freigeschaltet

Nach offizieller Bestätigung seitens der gematik und Bekanntgabe im dortigen Fachportal bezüglich der Zulassung des eHealth-Konnektors der Fa. KoCo Connector GmbH haben wir heute im Apothekerportal des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) den portalgestützten TI-Antrag zur Beantragung der Erstattungspauschalen freigeschaltet.
 

Insofern können ab sofort dort die Anträge zur Zahlung der Erstattungspauschalen im Rahmen der Erstausstattung der Apotheken mit TI-Komponenten und der laufenden Betriebskostenpauschalen gestellt werden.
 

Abschließend noch folgende Hinweise:
 

  1. Anträge können zurzeit nur für Nutzer des zugelassenen Konnektors (siehe oben) gestellt werden.
     
  2. Anträge können erst nach erfolgter technischer Inbetriebnahme der TI-Komponenten bzw. nach erfolgtem Update bereits vorhandener Komponenten auf die eHealth-Funktionalitäten in der Apotheke erfolgen. Aufgrund des Zulassungsdatums der gematik für den o.a. Konnektor ist das früheste Inbetriebnahmedatum der 20.07.2020.
     
  3. Für die Antragstellung ist es zunächst notwendig, dass sich der Apothekeninhaber für die jeweilige Apotheke im NNF-Apothekenportal – sofern noch nicht geschehen - registrieren lässt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

https://portal.dav-notdienstfonds.de/portal/

 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie unter
 

https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/